In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Bezuschussung einer beantragten Maßnahme des SVS und den dafür geschaffenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme in Höhe von 18.726,18 € beraten.

Im Jahr 2012 wurden durch den SVS verschiedene Erweiterungen im Sportzentrum Süd/Hardtwald durchgeführt. Die Kosten aller Neu- und Umbauten betrugen in Summe 3.015.000 €. Davon entfielen ca. 500.000€ auf den Breitensport/Jugendbereich, für die sowohl Förderung beantragt als auch mit Deckelung gewährt wurde. Als Folge der Waldentnahme folgten naturrechtliche Maßnahmen. Auf den SVS entfielen von den insgesamt auszugleichenden 1,6 ha 1,29 ha Aufforstungsmaßnahmen mit Kosten in Höhe von 114.305,95 €. In der aktuellen genauen Berechnung der Gemeindeverwaltung, verbleiben 93.730,88 €, die mit 20 % aus der Vereinsförderung bezuschussungsfähig sind.
Diese Förderung steht grundsätzlich allen Vereinen in Sandhausen zur Verfügung.

In der Sitzung haben drei Gemeinderäte*innen gegen den Antrag gestimmt, plus eine Enthaltung aus den Reihen der GAL

Was hat uns hierzu veranlasst?

Wir sind der Meinung, dass die Vereinsförderung in diesem Fall nicht im Sinne der klassischen Förderung der Vereine genutzt wird. Eine schon geförderte Maßnahme, für die der Allgemeinheit Schaden durch die Entnahme von Wald verursacht und in Folge naturschutzrechtlich auszugleichen ist, beantragt der Verursacher Steuergelder, um sich diesen Schadensausgleich bezuschussen zu lassen. Ja, das geben unseren Vereinsförderrichtlinien her, ob der ursprüngliche Sinn der Bezuschussungsrichtlinien noch gegeben ist, darüber lässt sich trefflich unterschiedlich befinden. Nach unsere Auffassung werden hier Steuermittel, die der Förderung des Sports und des Gemeinwohles dienen sollen, nicht im Sinne dieser Prämissen eingesetzt.
Die in der Sitzung verschieden aufgestellte These, andere Fraktionen, nur beim SVS hätte die GAL solch strenge, steuermoralische Haltungen, haben wir entschieden zurückgewiesen. Die Förderung der kulturellen, religiösen und sportliche Vielfalt ist uns ein Anliegen und wird nachhaltig von uns unterstützt.

Als Gemeinderat hat man auch ein Mandat, die Verwendung von Steuermitteln zu überwachen, aber auch nach den nach eigenen Wertevorstellung über die Verwendung zu befinden. Wir lassen uns nicht beirren und bleiben und stand- und statthaft in unserer Haltung!

Wir haben in der GR-Sitzung angekündigt einen Antrag zu stellen, die Vereinsförderrichtlinien zu gemeinsam zu sichten und wenn notwendig zu überarbeiten oder anzupassen. Als Grundlage zur Bewertung werden wir die Gemeindeverwaltung auffordern, die Förderungen der einzelnen Vereine und der Kirchen der letzten fünf Jahre aufzulisten, um eine gemeinsame Grundlage zur gemeinderätlichen Beratung und evtl. zu fassender Beschlüsse zu haben.