Finanzzuweisung des Landes für die Kleinkinder (U3) –Betreuung

In der Gemeinderatssitzung am 29.09.2014 informierte die Gemeindeverwaltung (Kämmerei) den Gemeinderat mit einem Finanzzwischenbericht über den Vollzug des Haushaltsplanes bis zum 30.06.2014.

Dabei teilt die Verwaltung mit, dass „bei den Zuweisungen vom Land für die U3-Betreuung mit Mindereinnahmen von rund 240.000 € zur rechnen“ ist. Das ist zwar rechnerisch richtig, jedoch ist folgendes dazu zu sagen:

Im Pakt für Familien mit Kindern, den die Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden im Jahr 2011, abgeschlossen hat, wurde die Höhe der Betriebskostenförderung des Landes für die Jahre 2012 und 2013 wegen noch fehlender Ausbaudaten durch einen Festbetrag geregelt. Der Festbetrag sollte im Jahr 2013 eine landesweite Betreuungsquote von 34 % sicherstellen. Ab dem Jahr 2014 wurde vereinbart, dass das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel 68% der Betriebsausgaben trägt.

Die Fördersummen für Sandhausen sahen in den Jahren 2011 – 2014 folgendermaßen aus:

2011: 162.000 €
2012: 661.000 €
2013: 730.000 €
2014: 495.000 €

Tatsächlich haben die Kommunen im Jahr 2013 (Stichtag März 2013) aber noch keine Betreuungsquote von 34% erreicht, sondern von rd. 25%. Durch die Pauschalförderung für 2013, die von einer Quote von 34% ausging, war im Jahr 2013 die Betriebskostenförderung pro betreutes Kind deshalb deutlich höher als 68 %.

Da die Betriebskostenförderung ab 2014 nach der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder des Vorjahres berechnet wird, führt dies im Jahr 2014 zu einer Absenkung der Fördersumme gegenüber 2013. Das sind für Sandhausen rund 235.000 €. Die Förderung für 2014 entspricht deshalb in vollem Umfang dem mit den Kommunalen Landesverbänden abgeschlossenen Pakt für Familien. Mit dem zu erwartenden weiteren Anstieg der Betreuungszahlen wird in den kommenden Jahren die Summe des Landes für die Betriebskostenförderung entsprechend ansteigen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

• Von einer Kürzung der Förderung der Kleinkindbetreuung kann deshalb keine Rede sein. Der Gemeindetag hat in einem Papier an die gemeinsame Finanzkommission von Land und Kommunen bestätigt, dass sich das Land genau an die Vereinbarungen gehalten hat.
• Nach diesen Vereinbarungen erfolgte die Förderung zunächst in den beiden ersten Jahren pauschal – da keine genauen Kinderzahlen vorlagen.
• Nach der Fördersystematik, die im Kommunalen Finanzausgleich schon immer üblich war, nämlich die Förderung nach den Zahlen des vorvergangenen Jahres, zeigte sich nun in 2013, dass die aktuellen Kinderzahlen des Jahres 2013 teilweise deutlich unter den vorherigen Annahmen lagen. Aus diesem Grund haben einzelne Kommunen absolut und im Gesamtbetrag weniger Geld bekommen als 2012.
• Dies ist aber keine Kürzung des Landes sondern eine Anpassung an die aktuellen Kinderzahlen. Man könnte genauso gut sagen, die Kommunen haben 2012 zu viel bekommen.
• Was nun die Zukunft betrifft, so wird es eine zwischen den Kommunen und dem Land in der gemeinsamen Finanzkommission vereinbarte Revision der Vereinbarungen geben, die sich vor allem auf die Berechnungsmethodik, die bezüglich der Freien Träger korrekturbedürftig ist, was die Elternbeiträge betrifft.
• Im Rahmen dieser Revision wird die U3 Förderung nochmals erhöht. Die Kommunen erhalten schätzungsweise nochmals 80-100 Mio. € jährlich mehr; für das Jahr 2014 wurde ein Pauschal-Zusatzbetrag von 50 Mio. Euro vereinbart.
• Es gibt also keine Kürzung, sondern eine nochmalige Aufstockung der U3-Förderung.

Wolfram Pfleiderer-Hatzner