Guten Abend zusammen,
zunächst möchte ich mich herzlich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung des Zeitplans, der Wahlordnung und der Richtlinien bedanken. Vielen Dank!
Heute möchte ich kurz auf die Hintergründe und die Bedeutung des Jugendgemeinderats eingehen, ohne die Sitzung zu überlasten. Wie viele von Ihnen wissen, wurde im vergangenen Jahr der Antrag zur Einrichtung eines Jugendgemeinderats gestellt. Der Auslöser war unter anderem die Unzufriedenheit mit dem Verlauf des Jugendforums, das unserer Meinung nach nicht die notwendige Partizipation der Jugendlichen unserer Gemeinde gewährleistete.
Im Juli 2023 starteten wir das Projekt mit der Sammlung der erforderlichen Unterschriften. In der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2023 wurde der Antrag behandelt, die Umsetzung jedoch auf die zweite Jahreshälfte 2024 verschoben. Heute stehen wir hier und freuen uns über die Fortschritte.
Dennoch gibt es bei den vorgelegten Richtlinien zum Jugendgemeinderat aus unserer Sicht noch Verbesserungspotenzial.
Gemäß § 41a GemO BW sind Gemeinden angehalten, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubinden. Der Jugendgemeinderat ist dabei ein bewährtes Instrument, um genau dies zu tun – und das nicht nur symbolisch, sondern als tatsächlich aktives Gremium, das regelmäßig in die politischen Abläufe integriert wird.
Der Jugendgemeinderat (JGR) ist die zentrale Interessenvertretung für die jungen Menschen in Sandhausen. Er ermöglicht es ihnen, ihre Vorschläge und Ideen direkt in die kommunalpolitischen Entscheidungen einzubringen. Dies macht unsere Gemeinde für junge Menschen noch attraktiver und bietet ihnen Gestaltungsmöglichkeiten in Bereichen, die sie unmittelbar betreffen – von Spielplatz- und Schulhofgestaltungen bis hin zu verkehrlichen Planungen, die ihre Schulwege betreffen.
Besonders in Zeiten, in denen junge Wählerinnen und Wähler zunehmend von extremen politischen Strömungen wie der AfD angezogen werden, ist es entscheidend, junge Menschen frühzeitig für Demokratie und für soziales Miteinander zu gewinnen. Der Jugendgemeinderat kann dabei eine Schlüsselrolle spielen, indem er ihnen zeigt, wie politische Beteiligung und Teilhabe funktionieren und wie sie aktiv zu positiven Veränderungen in unserer Gesellschaft beitragen können.
Wir haben die Aufgabe, dieser besorgniserregenden Entwicklung etwas entgegenzusetzen – der Jugendgemeinderat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Doch die aktuellen Richtlinien sehen vor, dass der Jugendgemeinderat nur zweimal im Jahr tagt. Das halten wir für nicht ausreichend. Nach meinen Recherchen bei anderen Gemeinden haben diese Jugendgemeinderäte, die sich bis zu achtmal im Jahr treffen, mindestens aber einmal pro Quartal. Regelmäßige Sitzungen sind notwendig, um eine kontinuierliche Kommunikation, den Umbau eines Netzwerks, um sich gegenseitig kennenzulernen und die Möglichkeit zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu gewährleisten.
Daher stellen wir als GAL heute folgende den Anträge
1. § 5 Abs. 1 der Richtlinien soll wie wie folgt geändert werden:
Der Jugendgemeinderat ist einmal im Quartal einzuberufen oder auf Antrag der Jugendgemeinderät*innen
2. Wir die Änderung von § 1 Abs. 2, sodass Jugendliche bis einschließlich 19 Jahren ein passives Wahlrecht erhalten und bis zu einem Alter von 21 Jahren im Jugendgemeinderat tätig sein können. Wir sind der Meinung, dass mit dieser Änderung mehr Möglichkeiten bestehen, jungen Menschen für das Gremium zu gewinnen.
Herzlichen Dank!