GR Sitzung vom 30.09.24 // Bedarfsplanung der Krippen-/, Kindergarten-/, und Schulkindbetreuung 24/25

Sitzung vom

Guten Abend,

im Namen der GAL-Fraktion möchte ich mich herzlich bei der Verwaltung und den Mitarbeitenden der Stabsstelle und des Hauptamts für die detaillierte und umfassende Ausarbeitung der Bedarfsplanung bedanken.


Wir erkennen die zahlreichen Herausforderungen an, denen sich die Gemeinde Sandhausen in den kommenden Jahren gegenübersieht, und schätzen die Bemühungen, diesen gerecht zu werden.

Ein zentraler Aspekt der Bedarfsplanung ist die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung stellt die Gemeinde nach wie vor vor große Herausforderungen. 

Während die Betreuungssituation für die ganz jungen Kinder insgesamt als positiv beschrieben werden kann, zeigt sich, dass die Planungssicherheit für Familien mit Schulkindern zwischen 6 und 12 Jahren häufig eingeschränkt ist.

Die jüngsten Entwicklungen, wie die vorübergehende Schließung einer Betreuungsgruppe aufgrund von Personalengpässen, verdeutlichen zudem, wie anfällig das System ist. Wir begrüßen die Initiativen der Verwaltung zur Personalgewinnung und hoffen, dass solche Engpässe schnell behoben werden können.

Im Bereich der über 3-Jährigen wird in der Bedarfsplanung auf einen gewissen Mangel an Betreuungsplätzen hingewiesen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der vorliegenden Planung betrifft wie bereits angeführt die Schulkindbetreuung. Für das kommende Schuljahr 2024/2025 wurden 512 Schüler in der Theodor-Heuss-Grundschule angemeldet, wovon derzeit 12 Kinder auf der Warteliste für einen Hort oder Kernzeitplatz stehen, da ihnen noch kein Platz angeboten werden konnte.

Ein funktionierendes Betreuungsangebot ist von zentraler Bedeutung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu gewährleisten. Gerade für berufstätige Eltern ist es unerlässlich, frühzeitige Planungssicherheit zu erhalten, damit sie ihre berufliche und private Lebensgestaltung in Einklang bringen können. Fehlende Betreuungsplätze oder Unsicherheiten und zeitliche Kurzfristigkeiten hinsichtlich der Zuteilung eines Platzes belasten Familien enorm und erschweren die langfristige Planung. Es sollte im Interesse der Gemeinde sein, diese Versorgungslücken zeitnah zu schließen, um die Belastungen für die betroffenen Familien zu minimieren.

Insbesondere berufstätige Mütter sind häufig die Leidtragenden solcher Engpässe. Oft sehen sie sich gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder sogar vorübergehend ganz auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, wenn keine Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies hat nicht nur unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die Familie, sondern kann auch langfristige Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung der Mütter haben. Die Möglichkeit, ihre Karriere fortzuführen und beruflich aufzusteigen, wird erheblich eingeschränkt, was wiederum zu Nachteilen bei der Gehaltsentwicklung führt. Dies wirkt sich nicht nur auf die finanzielle Situation der Familie im aktuellen Moment aus, sondern kann auch die zukünftige Rente der betroffenen Elternteile erheblich reduzieren.

Es liegt daher im Interesse der Gemeinde, die Chancengleichheit für alle Eltern, insbesondere für Mütter, sicherzustellen. Dazu gehört nicht nur der zeitnahe Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze, sondern auch eine umfassende Unterstützung der Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn Eltern in der Lage sind, berufstätig zu bleiben und gleichzeitig für ihre Kinder sorgen zu können, profitieren letztlich alle – die Familien, die lokale Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes, da dieser dann auch wieder entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung steht. 


Zusammenfassend möchten wir noch einmal betonen, dass die vorgelegte Bedarfsplanung viele wesentliche Punkte berücksichtigt und wir den umfassenden Ansatz der Verwaltung ausdrücklich anerkennen. Die detaillierte Analyse der Betreuungsbedarfe bietet eine wertvolle Grundlage für die künftige Planung. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass es insbesondere im Bereich der Kindergarten- und Schulkindbetreuung notwendig sein wird, langfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen, und es ist wichtig, dieser Entwicklung proaktiv zu begegnen.

Ein zentrales Element der zukünftigen Planung wird die Einführung eines modularen Betreuungsangebots sein, das „Platzsharing“ und Teilzeitplätze umfassen könnte. Durch dieses flexible System wird sichergestellt, dass mehr Familien einen Betreuungsplatz erhalten können, auch wenn nicht alle Kinder eine Vollzeitbetreuung benötigen. Dieses Modell wird es uns ermöglichen, die vorhandenen Kapazitäten optimal zu nutzen und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Insbesondere Eltern, die nur eine Teilzeitbetreuung in Anspruch nehmen möchten, profitieren von diesem Ansatz, während gleichzeitig der Zugang für andere Familien verbessert wird.

Darüber hinaus bleibt die frühzeitige Zuteilung von Betreuungsplätzen ein entscheidender Faktor, um den Eltern die notwendige Planungssicherheit zu geben. Nur so können Familien ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen optimal miteinander vereinbaren. Eine klare und transparente Kommunikation über verfügbare Plätze und Zuteilungen wird dabei helfen, den Stress für die betroffenen Eltern zu reduzieren. 

Noch eine Sache für die Zukunft:  In der Bedarfsplanung wird die Kinderzahl unter anderem nach Kategorien wie „Jungen“, „Mädchen“ und „Ausländer“ differenziert. Diese Kategorisierung erscheint uns in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß. Es ist verständlich, dass differenzierte statistische Erhebungen zur Planung notwendig sind, jedoch sollte dabei auf eine respektvolle und inklusive Verwendung der Begrifflichkeiten geachtet werden.

Nochmals herzlichen Dank an die Stabsstelle Kinderbetreuung, die Sachbearbeiter*innen und Frau Gellert für die hervorragende Ausarbeitung.

Für die GAL

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