GR Sitzung vom 28.10.2024 // Grundsteuer

Sitzung vom

Die Grundsteuerreform zeigt ihre Wirkung . Die GAL sieht, dass es im Bereich der neuen Grundsteuer eine Belastungsverschiebung innerhalb des Sektors „Wohnen“ gibt. Das neue Grundsteuerrecht verlangt der Bürgerschaft da so einiges ab. 

Das vom Land Baden-Württemberg erstellte „Transparenzregister“ soll  bei jeder Kommune Klarheit darüber herstellen, welcher Hebesatz in der Gemeinde aufkommensneutral wäre. In  Sandhausen wäre dies -wie bereits erläutert- ein Hebesatz zwischen 108 – und 120 %. Mit den anvisierten 120 % als Hebesatz bewegen wir uns als Gemeinde also  in jedem Fall am oberen Limit. Die GAL wird der Vorlage zustimmen, möchte aber darauf hinweisen, dass rechtzeitig vor dem 30.Juni des kommenden Jahres offengelegt wird, wie sich die Grundsteuersituation entwickelt hat und wie dieAufkommensneutralität  en Detail aussieht und  ob sich ein Überschuss zugunsten der Gemeinde entwickelt hat. So ist es dem Gemeinderat in jedem Fall vorbehalten erneut darüber entscheiden, die Hebesätze zugunsten der Bürgerschaft nach unten anzupassen und entsprechend mildernd für die Bürgerschaft einwirken.  

Der Beschluss wurde vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst.

Für die GAL

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