Vorab einige Worte zur Geschichte dieses Antrages:

Im Mai 2021 stellte unsere Fraktion den Antrag: Der Gemeinderat möge der Erstellung einer Baumschutzsatzung für Sandhausen zustimmen.

Damals führten wir aus, warum eine solche Satzung sinnvoll und notwendig ist und welche Vorteile der Gemeinde daraus erwachsen. Die Verwaltung sollte eine Satzung erstellen, in der Schutz- und Pflegekriterien definiert werden. Die Notwendigkeit einer Fällung sollte dabei gutachterlich festgestellt werden. Regelungen für Ersatzpflanzungen zur Kompensation sollen in der Satzung benannt werden.  Zudem sollten sogenannte Naturdenkmäler, das sind Bäume die besonders schützenswert sind, benannt und besonders geschützt werden. 

Dieser Antrag wurde damals abgelehnt unter anderem mit dem Argument, „man können sich nichts so recht darunter vorstellen. Man möge doch da mal konkreter werden“. Daher haben wir uns, für einen Antrag einer Gemeinderatsfraktion unüblich, die Arbeit gemacht und eine Beispielsatzung auf Grundlage von Satzungen anderer Kommunen, dem heutigen Antrag beigefügt. 

So gesehen folgt unser heutiger Antrag erneut ausschließlich dem Wunsche der Satzungserstellung. Die Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates  vorliegende Mustersatzung ist ein von Ihnen gewünschtes Beispiel und selbstverständlich modifizierbar. Es geht lediglich darum, der Verwaltung den Auftrag zur Erstellung einer Satzung zu erteilen. Diese muss natürlich dann auch noch vom Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

Gerade heute habe ich in den Nachrichten gehört, dass es in den 70 ger Jahren 15 Millionen PKw´s in Deutschland gab, heute sind es 42 Millionen. Da ist Parkraum knapp. Deshalb müssen beim Hausbau baugesetzlich, entsprechend Parkflächen nachgewiesen werden. In der Folge wurden und werden, viele Vorgärten auch in Sandhausen zu Parkflächen umfunktioniert. Wegen des dringenden Wohnraumbedarfs müssen Gärten im Rahmen der Nachverdichtung weichen. Damit auch die Hausbäume. Bau schlägt also immer noch Baum, und das unabhängig von einer bestehenden Baumschutzsatzung.

Motiviert, diesen Antrag nochmals zu stellen wurden wir u.a. durch Nachfragen und Bitten von Mitarbeitern der Verwaltung selbst, da diese eine Baumschutzsatzung für Sandhausen befürworten, sowie den Ergebnissen der Bürgerbefragung und der Klimaschutzwerkstadt im Mai diesen Jahres. Die Bewohner Sandhausens wünschen sich ihr Ort deutlich grünerund mit mehr Baumbestand. Da liegt es doch nahe, dass bestehende Bäume mit gewissen Qualitäten nicht ohne Not gefällt werden, bzw. bei Fällung ersetzt werden müssen.

Unsere Recherche hat zudem ergeben, dass in allen bereits erstellten Klimaschutzkonzepten anderer Kommunen eine Baumschutzsatzung, sofern noch nicht vorhanden, erstellt werden soll. 

Nun zum Antrag selbst, den ich hier verlese: 

Der Gemeinderat möge der Erstellung einer Baumschutzsatzung für Sandhausen zustimmen.

Begründung: 

Bäume sind von großer Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz, den Artenschutz und die Artenvielfalt. Angesichts der Klimakrise müssen wir Wege finden, den Baumbestand zu schützen. Eine mögliche Lösung ist die Einführung einer Baumschutzsatzung, um unkontrolliertes Abholzen zu reduzieren und die Pflicht zur Ersatzpflanzung festzulegen. Diese Satzung liegt als Entwurf vor, um als Diskussionsgrundlage zu dienen.

Immer mehr Städte und Gemeinden, auch im Rhein-Neckar-Kreis, erkennen den wertvollen Beitrag von Bäumen zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas. Eine Baumschutzsatzung hat das Ziel, den Baumbestand im Ortsgebiet zu erhalten und den natürlichen Haushalt unter Berücksichtigung ökologischer Belange wiederherzustellen. Bäume tragen nachweislich zur Verbesserung des Mikroklimas bei, indem sie Kohlendioxid binden, kühlen und vor Austrocknung schützen. Zudem sind sie wichtige Lebensräume für viele Tierarten und prägen das Orts- und Landschaftsbild, während sie gleichzeitig Erholungsmöglichkeiten bieten.

Gemäß der Beispiel-Satzung werden Einzelbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm schützenswert. Mehrstämmige Bäume werden ebenfalls geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von 40 cm hat. Gemessen wird der Stammumfang jeweils einen Meter über dem Erdboden. Dies setzt ein gewisses Alter voraus (ca. ab 30 Jahre) und hat damit eine erkennbare lokale ökologische Wirkung.

Herr Öfele wird nun die Inhalte der Mustersatzung kurz zusammenfassen.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Für die GAL Sandhausen
Beate Würzer